Mit dem Hund über die Grenze
Die Sommerferien stehen kurz bevor! Viele machen sich auf den Weg ins Ausland, um dort ein paar schöne Sommertage fernab des Alltages zu verbringen. Da darf der geliebte Vierbeiner natürlich nicht fehlen . Damit die Ferien nicht bereits am Zoll in einem Fiasko enden, hier die wichtigsten Punkte für den Grenzübertritt mit deiner Fellnase.
Welche Dinge müssen vor dem Urlaub berücksichtigt werden – Blickpunkt Einreisebestimmungen?
In erster Linie kommt es natürlich immer darauf an, in welches Land man genau reisen möchte, denn die Einreisebestimmungen können hier ganz unterschiedlich sein. Dies gilt ganz besonders zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern. Damit hier keine Verwechslungen oder Missverständnisse aufkommen, sollen beide Optionen separat voneinander betrachtet werden. Beginnen soll es mit den EU-Ländern.
Eine Reise nach Italien, Frankreich, Deutschland oder vielleicht auch Spanien klingt prinzipiell immer gut und auch der Hund wird sich hier über ein bisschen Abwechslung vom Alltag ganz gewiss freuen. Vorteilhaft ist, dass es in EU-Ländern praktisch immer die gleichen Voraussetzungen gibt. Ganz wichtig ist hier immer der sogenannte Heimtierpass, der auch gerne mal als blauer Pass bezeichnet wird. Dieser Pass muss inklusive der Chipnummer mitgeführt werden, um den Hund zweifelsfrei identifizieren zu können. In diesem Pass finden sich neben den Informationen rund um den Hund und den Halter auch Informationen über dessen Herkunft und Impfstatus. Bei Letzteren wird es bei EU-Ländern interessant.
Soll ein Hund über die Grenze geführt werden, so muss dieser vollständig gegen Tollwut geimpft sein und die Impfung mindestens 21 Tage zurückliegen, damit diese gültig ist. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Tiere unter 12 Wochen. Diese sind von einer solchen Impfpflicht bis dato noch ausgeschlossen.
Bei Nicht-EU-Ländern müssen die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes vorab geprüft, dabei wendet man sich am besten an die jeweilige Botschaft. Es empfiehlt sich, dies möglichst früh vor Reiseantritt zu machen, damit man nötigenfalls noch reagieren kann.
Ein Heimtierpass ist aber generell auch hier Pflicht und somit mit den EU-Ländern vergleichbar. Der grösste Unterschied ist bei der Rückreise, weil der Hund in diesem Fall beim Zoll angemeldet werden muss und einer Identitätsprüfung unterzogen wird. Das heisst für den/die Besitzer*in, dass dieser alle Dokumente, die für die Herkunft relevant sind, vorweisen muss. Dadurch wird sichergestellt, dass der Hund nicht illegal in das Land eingeführt wird. Man sollte sich daher bei der Wiedereinreise auch genügend Zeit einplanen.
Wann ist eine Einfuhr verboten?
Die Einfuhr von einem Hund mit kupierten Ohren und / oder Schwanz ist generell verboten. Kann jedoch nachgewiesen werden, dass der Hund bereits vor der Ausreise einen kupierten Schwanz oder ein kupiertes Ohr besass, welches vom Veterinäramt auch so bestätigt wird, dann ist eine Rückführung, wie beispielsweise aus dem Urlaub selbstverständlich erlaubt. Dies gilt jedoch nur, wenn die notwendigen Papiere an der Grenze auch vorliegen.
Eine kurze Zusammenfassung für den richtigen Start in den Urlaub
Damit für den geplanten Urlaub am Ende nichts schiefgehen kann, ist es wichtig neben den eigenen Papieren auch die des Hundes dabei zu haben. Gemeint ist hier der Heimtierpass oder auch blauer Pass.
Die Tollwutimpfung ist der zweite wichtige Punkt auf der Checkliste und sollte so früh wie möglich geprüft werden. Zu beachten ist hier, dass die Impfung erst ab dem 21. Tag nach Erhalt ihre Gültigkeit erlangt. Es empfiehlt sich daher, sich möglichst früh um eine allenfalls nötige Impfung zu kümmern.
Und, zuletzt natürlich auch hier nochmal der Hinweis. Jedes Land, insbesondere die Nicht-EU-Länder, können ganz individuelle Einreisebedingungen haben. Hier sollte man sich also vorab an eine Botschaft oder das Konsulat wenden und sich entsprechende Informationen einholen.
Unter Berücksichtigung dieser Punkte kann der Urlaub nicht nur kommen, sondern dann auch so richtig genossen werden.